Katzen als Freigänger

Katzen als Freigänger sind tierschutzethisch und rechtlich untragbar!

 

Die Gewährung von unbeaufsichtigtem Freigang bei Katzen ist weder vom Tierschutzgedanken gegenüber der Katze, noch vom Tierschutzgedanken gegenüber ihrer potenziellen „Beute“ zu rechtfertigen. Der Freigang ist auch weder vom Tierschutzrecht, noch von der Straßenverkehrsordnung her gedeckt – vom Naturschutz- und Artenschutz her am allerwenigsten, denn die domestizierte Katze ist ein Fall von Neozoon bzw. Faunafälschung aus Sicht unserer einheimischen Tierwelt, bzw. aus ökologischer Sicht ( wie die Omnipräsenz des Menschen übrigens auch ).

Fängt eine Katze ein Wildtier, dann ist das rechtlich und auch ethisch so, als hätte der Besitzer der Hauskatze das Wildtier getötet bzw. gewildert ( und zuvor oft ewig lange gequält, was Katzen mit ihren „Beutetieren“ gerne tun – aus Spieltrieb heraus ). Verursacht eine Hauskatze einen Unfall, dann ist das rechtlich so, als hätte der Katzenbesitzer den Unfall verursacht, nur dass dieser zumeist nicht ermittelt werden kann.

Es ist nicht einzusehen, weshalb ausgerechnet die Hauskatze das einzige ( Heim ) Tier des Menschen sein soll, das keiner vollzeitigen Aufsichtspflicht durch ihren Halter unterliegen sollte. Wenn jemand einen Hund streunen lässt, dann verständigt man den Tierschutz oder die Ordnungsbehörden – macht jemand dasselbe mit einer Katze, dann ist das „ganz normal“ und sogar „tierfreundlich“. Dieses Brauchtum resultiert aus unserer vorindustriellen Vergangenheit als überwiegende Agrarkultur, als Katzen zum „Mausen“ Einsatz fanden.

Unsere Wildtiere stehen einer Armada von satten Hauskatzen gegenüber, die nur noch jagen, um ihren Jagdtrieb abzureagieren, da sie ja satt gefüttert, um nicht zu sagen gemästet werden. Eine vergleichbare Population natürlicherweise ansässiger Beutegreifer in unseren Siedlungen und Stadtzonen würde es nicht geben ( Wildkatzen, Marderartige, Greifvögel etc. ). Zudem sind unsere Wildtiere einer Verarmung ihres Lebensraumes und den vielfältigen anthropogenen Bedrohungen in jedweder Weise ausgesetzt. Sie müssen, gerade aus tierethischen und ökologischen Erwägungen heraus „Vorfahrt“ vor den Tieren der Menschen erhalten, da sie die Schwächeren und Bedrohteren sind und weil sie im Gegensatz zu den Tieren der Menschen natürlicherweise hier her gehören. Aus demselben Grunde sind wir doch auch dagegen, dass beutegreifende Wildtiere ausgemerzt werden, nur um Weidetiere der Menschen hierdurch zu „schützen“. Hier erwarten wir doch auch, dass Wildtieren der Vorrang gewährt wird.

Nicht zuletzt beinhaltet es verantwortungsvolle und insoweit tierschutzgerechte Katzenhaltung, seine Katze/n nicht den vielfältigen anthropogenen Gefährdungen ( Gift, Jäger, Fallen, Nachbarn, Straßenverkehr, Seuchen, Luftschächte etc. ) auszusetzen, zumal es eine Frage der Gewohnheit ist, ob Katzen hinaus wollen oder nicht. Die Katze
zählt zu den trägsten Säugetieren der Welt mit auch unter natürlichen Umständen relativ geringem Aktionsradius (hängt vom Beutetiervorkommen ab) und festen territorialen Grenzen ( ganz im Gegensatz zum Wolfsabkömmling Hund z. B. ) – dies prädestiniert sie dazu, ausschließlich im Haus, in der Wohnung und/oder in für sie erbauten ausbruchsicheren Außengehegen gehalten zu werden. Die tierhalterische Verantwortung gebietet es, den gehaltenen Tieren gleich welcher Art eine artgemäße, verhaltensgerechte, hygienegerechte und sichere Haltung, Versorgung und Ernährung zu gewährleisten. Das Tier einfach vor die Tür zu schicken, weil es daheim eben keinen artgemäß gestalteten Lebensraum gestellt bekommt und sich deshalb langweilt und raus will, ist keine Tierhaltung im Soll-Sinne! Was würden wir von einem Tierhalter halten, der draußen Wildtiere einfängt, um sie zur Beschäftigung seiner Tiere denen dann ausliefert? Nichts anderes ist es faktisch, wenn wir die Katzen raus lassen und in kauf nehmen, dass sie andere Tiere töten oder schädigen, wozu auch das bloße Stressen ( von z. B. brütenden Vögeln, die bei der Präsenz von Katzen oft über Stunden Alarm schlagen und dabei Kalorien verlieren, ) gehört.

Wo kämen wir hin, wenn jetzt alle Tierhalter ihre Tiere ( Papageien, Reptilien, Hunde, Kleinsäuger etc. ) rausließen, nur weil sie der Ansicht wären, dass dies artgerechter sei?

Gegen die Haltung von Tieren politisch anzukämpfen wäre – falls man wirklich der Ansicht wäre, dass eine Wohnungshaltung tierwidrig sei, da der konsequentere Weg…

Wir können uns vorstellen, dass diese unsere Position nun etlichen Katzenhaltern gegen den Strich gehen wird – dennoch müssen wir vernünftig und fachorientiert sein und dürfen nicht mit zweierlei Maß messen. Für Hauskatzen kann und darf nichts anderes gelten als für andere als Heimtiere gehaltene Mitlebewesen auch. Und wer gegen die Jagd ( durch den Menschen ) ist, der muss auch gegen die Jagd seines Stubentigers auf Wildtiere sein ( Vögel, Mäuse, Spitzmäuse, Insekten, Eidechsen, Blindschleichen, Frösche, Lurche etc. ) denn dieser Stubentiger entspricht der Büchse des Jägers, nur dass dessen Hobby die Jagd auf Tiere ist, während das Hobby des Katzenhalters die „Freigängerkatze“ als solche ist – in beiden Fällen haben die Wildtiere das Nachsehen und sind quasi „vogelfreies Freiwild“.

 

Quelle: http://www.akt-mitweltethik.de

Weiterführende Links: Singvogelschutz | Katzen töten Millionen Singvögel | Ganzjahresfütterung der Vögel 

Adler Bio- und Wassertechnik